Steuerberater Reitz

Einnahme-Überschuß-Rechnung

Jedes Unternehmen ist verpflichtet über das abgelaufene Wirtschaftsjahr Rechenschaft abzulegen. Die Art und Weise wie das Unternehmen seinen Gewinn ermittelt, ist neben der Unternehmensgröße auch von der Art der Tätigkeit abhängig.

Grundsätzlich stehen zwei Ermittlungsformen zur Verfügung:

  • Bilanz und
  • Einnahmen-Überschussrechnung

Ziel

Mit der Erstellung einer Überschussrechnung durch meine Kanzlei erhalten Sie eine aussagekräftige Gewinnermittlung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Nutzen

Diese Gewinnermittlung dient der Finanzverwaltung zur Festsetzung der Steuern und Ihnen zur Präsentation Ihres Unternehmens bei Banken und sonstigen Behörden.